Familienschmuck / © Nasuna Stuart-Ulin
Der Familienschmuck der vormaligen österreichischen Kaiserfamilie galt jahrzehntelang als verschollen. Auf ihrer Flucht vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs war es der kaiserlichen Witwe Zita und ihren Kindern indes gelungen, bedeutsame Teile der privaten Familienschmuckstücke zu retten und im Jahr 1940 nach Québec, Kanada, in Sicherheit zu bringen. Seitdem sind die Gegenstände in dem Land durchgängig sicher aufbewahrt worden.
Es ist den direkten Nachkommen der kaiserlichen Familie ein wichtiges Anliegen, das kulturhistorisch bedeutende Erbe ihrer Familie der Weltöffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Gegenstände wurden über die Jahre mit Sorgfalt aufbewahrt und befinden sich in jenem Zustand, in dem sie 1940 nach der Flucht der Familie durch Europa nach Kanada gebracht wurden. Ein unabhängiger Sachverständiger hat die Echtheit der Schmuckstücke geprüft und zertifiziert.
Die Familie des letzten österreichischen Kaisers musste im Jahr 1919 auf ihrem Weg in das Exil alle wesentlichen Vermögensgegenstände zurücklassen. Lediglich Teile des Privateigentums konnten in die Schweiz überführt werden.
Die kaiserliche Witwe und ihre Kinder wurden später aufgrund ihres aktiven Engagements gegen die Hitler-Diktatur von den Nationalsozialisten verfolgt. Kurz vor der Bombardierung ihres Zuhauses im belgischen Exil durch die deutsche Luftwaffe im Mai 1940, gelang der Familie im Schatten des 2. Weltkriegs die Flucht über Frankreich und Portugal nach Kanada. Dort engagierten sie sich weiter für die Unabhängigkeit Österreichs und die Befreiung Mitteleuropas. Wesentliche Teile des kulturhistorisch bedeutsamen Familienschmucks überstanden in Folge die Wirren des zweiten Weltkriegs und die Umbrüche der Nachkriegszeit.
Vor dem Hintergrund der Verfolgungs- und Fluchterfahrung ihrer Familie hatte die kaiserliche Witwe ihre Nachkommen aus Sicherheitsgründen angewiesen, die Öffentlichkeit frühestens 100 Jahre nach dem Tod von Kaiser Karl I. im Jahr 1922 über die Existenz der Gegenstände im Familienbesitz zu informieren. Dieser Verantwortung kommen die direkten Nachkommen der kaiserlichen Familie nun nach.
„Uns Nachkommen von Kaiser Karl I. und Kaiserin Zita ist es ein Herzensanliegen, der Öffentlichkeit unseren historisch bedeutsamen Privatschmuck zugänglich zu machen. Damit kommen wir unserer kulturhistorischen Verantwortung nach. In Kanada wurde unsere Familie 1940 auf der Flucht gerettet und vor zutiefst widrigen Zeitumständen geschützt; dort haben die Schmuckstücke bis zum heutigen Tage eine neue Heimat gefunden. Hierfür möchten wir dem Land und seinen Menschen durch eine Ausstellung des erhalten gebliebenen Familienschmucks in Kanada unseren Dank und tiefste Anerkennung aussprechen.“
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Die Sammlung umfasst ausschließlich privaten Familienschmuck. Dazu zählen persönliche Gegenstände von Kaiserin Maria-Theresia, Königin Marie-Antoinette und Kaiser Franz I.
Mit dem Erhalt des Familienschmucks in dessen Zusammensetzung von 1940 bis zum heutigen Tag sind die direkten Nachkommen von Kaiser Karl I. und Kaiserin Zita ihrer kulturhistorischen Verantwortung ebenso nachgekommen wie der gegenüber künftigen Generationen ihrer Familie.
Leider ist die Historie der Gegenstände nicht genau dokumentiert. Die Familie kann deshalb auch nichts Gesichertes zu den vielen Gerüchten und Legenden sagen, die sich um diese Gegenstände – die erhaltenen wie auch die verloren gegangenen – ranken. Dies ist eine Aufgabe, die künftigen Generationen und insbesondere Historikern überlassen werden muss.
Gesichert kann folgendes gesagt werden: Die aktuell vorliegende Sammlung umfasst kulturhistorische bedeutsame Teile des privaten Familienschmucks von Kaiser Karl I. und Kaiserin Zita. Wie der jetzigen Generation der Familie von ihren Vorfahren berichtet wurde, hat Kaiserin Zita auf ihrer Flucht vor den Nationalsozialisten die Gegenstände kurz vor der Bombardierung ihres Zuhauses im belgischen Exil durch die deutsche Luftwaffe im Mai 1940 mitgeführt und nach Kanada gerettet.
Vor dem Hintergrund ihrer Erfahrung von Flucht und Verfolgung hatte die kaiserliche Witwe Zita ihre Nachkommen aus Sicherheitsgründen angewiesen, diese Gegenstände frühestens 100 Jahre nach dem Tod von Kaiser Karl I. im Jahr 1922 zurück in die Öffentlichkeit zu bringen. Der damit verbundenen Verantwortung kommen die direkten Nachkommen von Kaiser Karl I. und Kaiserin Zita nun nach.
Es ist der Familie ein Herzensanliegen, die Sammlung der Weltöffentlichkeit so bald wie möglich sichtbar und zugänglich machen zu können. Die Familie ist Kanada sehr dankbar für den Schutz vor Verfolgung. Die Gegenstände haben dort in den letzten 80 Jahren eine sichere und angemessene neue Heimat gefunden. Eine öffentliche Ausstellung in diesem Land soll sie der Welt zugänglich machen und zudem die engen Verbindungen zwischen Kanada und Europa stärken.
Eigentümer der Gegenstände ist ein kanadischer Trust nach dem Recht der Provinz Quebec. Die direkten Nachkommen von Kaiser Karl I. und Kaiserin Zita sind Begünstigte dieses Trusts. Durch die Einbringung in den kanadischen Trust und dessen Statuten wurde dafür Sorge getragen, dass das kulturhistorisch bedeutsame familiäre Vermächtnis in seiner Gesamtheit vereint erhalten und langfristig in Kanada verbleiben kann.
Bei den Begünstigten des Trusts handelt es sich um die direkten Nachkommen von Kaiser Karl I. und Kaiserin Zita, den vormaligen Eigentümern der Objekte. Die Gegenstände waren seit ihrer Einbringung in einen Familien-Fonds durch Kaiserin Maria Theresia im Jahr 1765 immer Privatvermögen der kaiserlichen Familie und sind dies bis heute. So hat es auch im Jahr 1921 das damalige Finanzprokurat in Österreich gesehen, welche alle Gegenstände, die sich heute in dem kanadischen Trust befinden, als „abgesondertes Privateigentum“ des Hauses Habsburg-Lothringen deklarierte. Später bestätigte dies ausdrücklich auch der damalige Direktor der Schatzkammer des Kunsthistorischen Museums in Wien im Jahr 2001 gegenüber dem Österreichischen Rundfunk (ORF).
Die Gegenstände unterlagen und unterliegen auch nicht der durch die Habsburgergesetze angeordneten Enteignung des Vermögens der Familie, da sich alle Gegenstände zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Habsburgergesetze nachweislich in der Schweiz befanden. Aufgrund des Territorialitätsgrundsatzes, der auch in §5 der Habsburgergesetze festgehalten wurde, entfalten Enteignungsgesetze ihre Wirkung nur innerhalb der Landesgrenzen und können kein Eigentum außerhalb der Landesgrenzen erfassen.
Dies hat seinerzeit auch die Schweiz so gesehen, indem sie jegliche Ansprüche des Staates Österreich auf Inbesitznahme der Gegenstände auf Schweizer Staatsgebiet abgelehnt hatte. Der entsprechende Bericht aus dem Jahr 1921 an das Schweizer Außenministerium findet sich im Schweizerischen Bundesarchiv.
Im Zuge der Enteignung der Familie durch die Habsburgergesetze hatte die Republik Österreich im Zeitraum 1920-1921 geprüft, Anspruch auf die in der Schweiz lagernden privaten Gegenständen zu erheben. Die österreichische Regierung nahm damals von einer Klage Abstand, weil ihr deren Aussichtslosigkeit bewusst war.
Historischer Hintergrund: Von Wien nach Québec
Die kaiserliche Familie von Habsburg-Lothringen und ihr Privatschmuck
Von Richard Bassett
Das Haus Habsburg-Lothringen entstand 1736 durch die Heirat der Erzherzogin Maria Theresia von Österreich mit dem Herzog von Lothringen, Franz-Stephan. Diese Linie stellte alle Kaiser des Heiligen Römischen Reiches von 1745 bis 1806 und die Kaiser von Österreich im Zeitraum von 1804 bis 1918. Die hier besprochenen Schmuckstücke waren historisch gesehen Teil des Privateigentums der kaiserlichen Familie.
Ein Kurzüberblick darüber, wie bedeutsame Teile des Habsburger Familienschmucks nach Kanada gelangt und dort bis heute erhalten geblieben sind.